Schwerpunktthema: Psychische Belastung im Betrieb

07. August 2026

Psychische Belastung als wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes

Zeitdruck, zunehmende Arbeitsverdichtung und eine hohe Arbeitsbelastung gehören für viele Beschäftigte zum Arbeitsalltag. Nach Angaben der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) tragen unter anderem der demografische Wandel, der Fach- und Arbeitskräftemangel, die fortschreitende Digitalisierung, steigende bürokratische Anforderungen sowie veränderte Arbeitsformen zu dieser Entwicklung bei.

Für Unternehmen bedeutet dies, psychische Belastungen bei der Arbeit systematisch in den Arbeitsschutz einzubeziehen. Ziel ist es, Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen möglichst vermieden und Sicherheit sowie Gesundheit der Beschäftigten langfristig erhalten werden.

Die von der BGHM aufgegriffenen Ergebnisse des „DGUV Barometers Arbeitswelt 2025“ verdeutlichen die Bedeutung des Themas. Zwar gaben 78 Prozent der 2.018 befragten Erwerbstätigen an, in ihrem Unternehmen gut oder sehr gut dabei unterstützt zu werden, sicher und gesund arbeiten zu können. Gleichzeitig berichteten viele Beschäftigte jedoch von einer zunehmenden psychischen Belastung im Arbeitsalltag.

Besonders häufig wurden folgende Entwicklungen wahrgenommen:

  • 51 Prozent berichteten von deutlich gestiegenem Zeitdruck.
  • 43 Prozent nahmen ein gereizteres Klima innerhalb der Belegschaft wahr.
  • 29 Prozent stellten eine abnehmende Offenheit im Umgang mit Fehlern fest.
  • 22 Prozent hatten den Eindruck, dass Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz häufiger nachrangig behandelt werden.

Diese Entwicklungen können den Stresspegel erhöhen und sich unmittelbar auf die Sicherheit, Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten auswirken.

Was bedeutet „psychische Belastung“?

Der Begriff „psychische Belastung“ wird im betrieblichen Alltag häufig mit psychischen Erkrankungen gleichgesetzt. Dabei beschreibt er zunächst keine Erkrankung, sondern die Einflüsse, die während der Arbeit auf einen Menschen einwirken.

Nach der DIN EN ISO 10075-1:2017 bezeichnet psychische Belastung die Gesamtheit der von außen auf den Menschen einwirkenden und ihn psychisch beeinflussenden Faktoren.

Psychische Belastung ist somit grundsätzlich an jedem Arbeitsplatz vorhanden und zunächst wertneutral. Entscheidend ist, wie die Arbeitsbedingungen gestaltet sind. Ungünstige oder dauerhaft zu hohe Belastungen können zu Fehlbeanspruchungen führen und beispielsweise Konzentration, Leistungsfähigkeit, Sicherheit oder Gesundheit beeinträchtigen.

Psychische Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung

Nach Darstellung der BGHM werden psychische Belastungen von Beschäftigten inzwischen teilweise häufiger als relevante Einwirkungen am Arbeitsplatz wahrgenommen als klassische physische Gefährdungen wie Lärm, unzureichende Beleuchtung oder technische Mängel.

Für Arbeitgeber ist deshalb entscheidend, psychische Belastungsfaktoren systematisch in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen. Prävention bedeutet nicht nur, Unfälle durch technische Schutzmaßnahmen zu verhindern, sondern auch Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass psychische Fehlbelastungen möglichst vermieden werden.

Auch hierbei ist das TOP-Prinzip zu beachten. Schutzmaßnahmen sollten grundsätzlich in folgender Reihenfolge betrachtet werden:

T – Technische Maßnahmen
O – Organisatorische Maßnahmen
P – Personenbezogene Maßnahmen

Technische und organisatorische Lösungen haben dabei grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen, die ausschließlich beim Verhalten einzelner Beschäftigter ansetzen.

Psychische Belastungen systematisch beurteilen

Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass Gefährdungen für die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden beziehungsweise auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Das zentrale Instrument hierfür ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie hilft dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen, geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und deren Wirksamkeit zu überprüfen. Gleichzeitig bildet sie eine wichtige Grundlage für Betriebsanweisungen und Unterweisungen.

Eine separate Gefährdungsbeurteilung ausschließlich für psychische Belastungen ist dabei nicht zwingend erforderlich. Die entsprechenden Faktoren können in die bereits bestehende Gefährdungsbeurteilung integriert und mit vorhandenen betrieblichen Arbeitsschutzstrukturen verbunden werden.

Die Gesamtverantwortung liegt beim Arbeitgeber. Unterstützt werden kann der Prozess unter anderem durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzte. Auch die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung sind zu berücksichtigen.

Als Hilfestellung dient unter anderem die im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) entwickelte Empfehlung zur Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung.

Dabei werden insbesondere sechs Gestaltungsbereiche betrachtet:

  • Arbeitsinhalt und Arbeitsaufgaben
  • Arbeitsorganisation und Arbeitsabläufe
  • Arbeitszeitgestaltung
  • soziale Beziehungen und Führung
  • Arbeitsmittel
  • Arbeitsumgebung

Diese Bereiche sollten bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage können Belastungen erkannt, geeignete Maßnahmen entwickelt und anschließend auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

Gute Arbeitsbedingungen sind eine Investition

Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels lohnt es sich für Unternehmen, gezielt in sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen zu investieren.

Klare Strukturen, realistische Arbeitsanforderungen, ein wertschätzender Umgang sowie ein unterstützendes Betriebsklima können Motivation, Leistungsfähigkeit und Mitarbeiterbindung fördern. Ebenso wichtig ist eine offene Kommunikation.

Regelmäßige Gespräche im Team, Rückmeldungen zu Arbeitsabläufen und das frühzeitige Ansprechen von Belastungsspitzen helfen dabei, Probleme rechtzeitig zu erkennen. Dadurch können Missverständnisse geklärt, Prozesse verbessert und gesundheitliche beziehungsweise sicherheitsrelevante Risiken reduziert werden.

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen müssen diese Aufgabe nicht allein bewältigen. Die BGHM unterstützt Betriebe der Holz- und Metallbranche dabei, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren einschließlich psychischer Belastungen systematisch in den Arbeitsschutz und die Gefährdungsbeurteilung zu integrieren. Dazu gehören unter anderem branchenspezifische Beratungen durch Aufsichtspersonen, Qualifizierungsangebote und praxisorientierte Handlungshilfen.

Quelle: Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM), Schwerpunktthema „Psychische Belastung im Betrieb“; unter Bezugnahme auf das „DGUV Barometer Arbeitswelt 2025“ sowie Empfehlungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA).